§ 23 und Anschaffungsbegriff
|
01.03.2018, 23:56
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
§ 23 und Anschaffungsbegriff
Eine Immobilien-GbR, die ein Mietwohngrundstück mit 10 Wohnungen bereits 12 Jahre vermietet hat (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung), wird liquidiert. Dazu wird das Haus nach WEG aufgeteilt. Alle 10 Gesellschafter übernehmen je eine der 10 Wohnungen in ihren Privatbereich. Da für die GbR noch Restverbindlichkeiten bestehen, muss jeder Gesellschafter die anteilig auf ihn entfallenden Verbindlichkeiten in den Privatbereich mit übernehmen. Die Wohnungen werden nachfolgend weiter vermietet. Die früheren Gesellschafter erzielen weiterhin individuelle Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Dabei hat jeder Gesellschafter die auf die jeweilige Wohnung entfallende anteilige Abschreibungsbemessungsgrundlage der GbR weitergeführt.
5 Jahre nach der Liquidation (also 17 Jahre nach Anschaffung des Grundstücks durch die GbR) will ein ehemaliger Gesellschafter die von ihm im Rahmen der Liquidation in den Privatbereich übernommene Wohnung veräußern. Er fragt, ob dieser Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft anzusehen ist. Lösungsvorschlag: Die Qualifikation als privates Veräußerungsgeschäft verlangt einen Anschaffungsvorgang als entgeltlichen Erwerb von einem Dritten (Schmidt, Rz. 31 zu § 23). Dieser Anschaffungsvorgang erfolgte im Rahmen der GbR vor mittlerweile 17 Jahren. Die Übernahme von Verbindlichkeiten der GbR in den Privatbereich im Rahmen der Liquidation ist für mich kein Anschaffungsvorgang, denn der Gesellschafter übernimmt nur die Verbindlichkeiten aus der GbR, die wirtschaftlich ihm zugerechnet werden. Da zudem Identität der Eigentumswohnung mit dem auf den Gesellschafter entfallenden früheren Gesellschaftsanteil besteht, sollte meines Erachtens keine Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft infrage kommen. Sehe ich das zu optimistisch? schönen Tag noch phönix |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
§ 23 und Anschaffungsbegriff - phönix - 01.03.2018 23:56
RE: § 23 und Anschaffungsbegriff - showbee - 02.03.2018, 08:36
RE: § 23 und Anschaffungsbegriff - phönix - 02.03.2018, 11:01
§ 23 und Anschaffungsbegriff - showbee - 02.03.2018, 12:36
RE: § 23 und Anschaffungsbegriff - phönix - 02.03.2018, 12:52
§ 23 und Anschaffungsbegriff - showbee - 02.03.2018, 13:56
RE: § 23 und Anschaffungsbegriff - phönix - 03.03.2018, 11:14
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste