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Spenden v. Kindern
15.02.2018, 22:27
Beitrag: #2
Spenden v. Kindern
Naja, das Kind ist ja selbst Steuerpflichtiger. Würde man das Kind veranlagen, hätte es eben ein zvE von 200,00€, wenn die 600,00€ nicht ohnehin pauschal besteuerter Minijob sind. Die SoA sind nicht übertragbar, weil es bei § 10b keine Übertragungsklausel gibt. Sowas gibt es wohl nur in § 33b Abs 5.
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Spenden v. Kindern - Opa - 15.02.2018, 19:35
Spenden v. Kindern - showbee - 15.02.2018 22:27
RE: Spenden v. Kindern - Opa - 16.02.2018, 09:52
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