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Dauerfristverl.
20.12.2017, 16:53 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.12.2017 17:09 von Opa.)
Beitrag: #3
RE: Dauerfristverl.
Und wenn ich die UStVA und die Zahlung Sylvester (o. 30.12.) mache?

Bisher gab es nie diese Verfahrensweise.

Hab gerade nochmal gerechnet. Die USt.-Zahlung IV. Quartal 2015 wurde als Ausgabe in VZ 2015 berücksichtigt. Die gleiche Zahlung wurde jetzt nochmal im VZ 2016 berücksichtigt (und natürlich das I.-III. Quartal 2016). Das IV. Quartal wurde jetzt nicht berücksichtigt, sondern für 2017 "aufgehoben.
Die Zahlung IV. Quartal 2015 wurde also doppelt berücksichtigt.
Wenn sie es so wollen. Nix dagegen.
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Dauerfristverl. - Opa - 20.12.2017, 13:23
RE: Dauerfristverl. - showbee - 20.12.2017, 15:17
RE: Dauerfristverl. - Opa - 20.12.2017 16:53
Dauerfristverl. - showbee - 20.12.2017, 20:51

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