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Dauerfristverl.
20.12.2017, 13:23
Beitrag: #1
Dauerfristverl.
Quartalweise UStVA, es besteht eine Dauerfristverlängerung.
Für das IV. Quartal also bis z. 10.02

Jetzt wird die UStVA für das IV. Quartal aber schon am 02.01. eingereicht und überwiesen. Das FA rechnet dies nun dem Folgejahr zu weil "aufgrund der Dauerfristverl. diese erst am 10.02. fällig ist und damit nicht unter 10 Tagesregelung fällt".

Kann das sein? In all den Vorjahren wurde dies anders gehandhabt.
Da wurde die IV. UStVA dem lfd. Jahr zugeordnet.
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Dauerfristverl. - Opa - 20.12.2017 13:23
RE: Dauerfristverl. - showbee - 20.12.2017, 15:17
RE: Dauerfristverl. - Opa - 20.12.2017, 16:53
Dauerfristverl. - showbee - 20.12.2017, 20:51

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