Kommentar GrESt
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25.11.2017, 22:16
Beitrag: #12
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RE: Kommentar GrESt
Naja, das Problem ist eben der fehlende "Vorsteuerabzug" beim Handel. Der klassiche Fall der GrESt ist doch der Häuslebauer/Vermieter, der seine Immo für 20-30 erwirbt. Dann kann man auch 2-8% auf den Preis zahlen, weil sich das quasie auf 20-30 Jahre = 0,1-0,4% p.a. beschränkt.
Seitdem aber - auch staatlich gefördert - Immobilien zur Kapitalanlage dienen, wechseln mittelbar eben die Eigentümer öfter. Zudem werden in Konzernen regelmäßig - ertragsteuerlich bedingt - die Strukturen verändert, was ebenfalls Immobilien "bewegt". Für diese Konstellationen fehlt faktisch nur der Vorsteuerabzug der zuvor gezahlten GrESt. Nur deshalb kommt es zu erheblichen Ausweichgestaltungen mit RETT-Blocker-KGs etc. Und auch unter Berücksichtigung des neuen Abs. 3a verbleibt Gestaltungsspielraum. Letztlich ist es mittlerweile Usus im Unternehmensbereich, dass der alte Inhaber rechnerisch mit 5,1% an seinen alten Immobilien beteiligt bleibt, aber wirtschaftlich der gesamte Ertrag durch atypisch Stille abgesaugt wird. Steuerverkomplizierung at its best. |
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![]() phönix (25-11-2017), taxpert (26-11-2017) |
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Kommentar GrESt - Kiharu - 24.11.2017, 12:22
RE: Kommentar GrESt - showbee - 24.11.2017, 13:03
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Kommentar GrESt - showbee - 25.11.2017, 09:35
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RE: Kommentar GrESt - showbee - 25.11.2017 22:16
Kommentar GrESt - limo - 26.11.2017, 22:05
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