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Spekulationsgewinn?
02.11.2017, 13:55
Beitrag: #9
RE: Spekulationsgewinn?
(02.11.2017 12:18)Opa schrieb:  Blöde Frage. Ist ja m.E. egal.
Das Sondernutzungsrecht sehe ich als separates Recht an und damit § 23 EStG. Für die AK des Sondernutzungsrecht steht eigentlich ein extra Betrag im alten notariellen Vertrag. Die vermietete Wg. hat ja nichts mit dem Sondernutzungsrecht des DG zu tun. Und Sondernutzungsrechte stehen m.E. immer im Grundbuch.
Sondernutzungsrechte können formlos durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer begründet werden.
Es wirkt aber nur dann auch für den Rechtsnachfolger, wenn es als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist.
Ist dies nicht der Fall, wirkt es nur zwischen den Eigentümern, die zum Zeitpunkt der Vereinbarung Eigentümer waren.
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Spekulationsgewinn? - al*pe - 01.11.2017, 12:18
RE: Spekulationsgewinn? - phönix - 01.11.2017, 21:29
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