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Spekulationsgewinn?
02.11.2017, 10:43
Beitrag: #4
RE: Spekulationsgewinn?
HaufeIndex 1394401 Kommentar Frotscher

Für das Erfordernis der Eigennutzung genügt es..., wenn die Wohnung jederzeit ungehindert zu Wohnzwecken zur Verfügung steht. Dazu muss sie jedoch entsprechend eingerichtet sein und tatsächlich auch mindestens gelegentlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.

Noch zur Info für mich: Mit welcher Formulierung ist denn das Sondernutzungsrecht im Grundbuch eingetragen? Gesondertes Grundbuchblatt?

schönen Tag noch

phönix
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[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu phönix für diesen Beitrag:
(02-11-2017)
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Spekulationsgewinn? - al*pe - 01.11.2017, 12:18
RE: Spekulationsgewinn? - phönix - 01.11.2017, 21:29
RE: Spekulationsgewinn? - al*pe - 02.11.2017, 09:35
RE: Spekulationsgewinn? - phönix - 02.11.2017 10:43
RE: Spekulationsgewinn? - Opa - 02.11.2017, 12:02
RE: Spekulationsgewinn? - al*pe - 02.11.2017, 12:12
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RE: Spekulationsgewinn? - Opa - 02.11.2017, 14:12
Spekulationsgewinn? - showbee - 02.11.2017, 22:54
RE: Spekulationsgewinn? - al*pe - 03.11.2017, 11:46

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