Spekulationsgewinn?
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02.11.2017, 09:35
Beitrag: #3
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RE: Spekulationsgewinn?
Offensichtlich ist es möglich, allerdings nur an einen Miteigentümer. Vorausgesetzt, alle Miteigentümer sind damit einverstanden und das wäre auch rechtlich möglich.
Bin mittlerweile der Meinung, dass, sofern das Sondernutzungsrecht im Grundbuch eingetragen ist, es sich um ein grundstücksgleiches Recht handelt und damit bei Veräußerung innerhalb von 10 Jahren und keiner Selbstnutzung der § 23 EStG Gültigkeit erlangt. Die Wohnung wird vermietet, das Sondernutzungsrecht besteht, wird aber nicht genutzt und auch nicht dem/der Mieter/Mieterin überlassen. Kann man dann davon sprechen, dass das Sondernutzungsrecht in Eigennutzung ist, somit § 23 EStG nicht "greift"? Oder ist die Nutzung des Sondereigentums Wohnung bindend für das eingeräumte Sondernutzungsrecht? |
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Nachrichten in diesem Thema |
Spekulationsgewinn? - al*pe - 01.11.2017, 12:18
RE: Spekulationsgewinn? - phönix - 01.11.2017, 21:29
RE: Spekulationsgewinn? - al*pe - 02.11.2017 09:35
RE: Spekulationsgewinn? - phönix - 02.11.2017, 10:43
RE: Spekulationsgewinn? - Opa - 02.11.2017, 12:02
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Spekulationsgewinn? - showbee - 02.11.2017, 22:54
RE: Spekulationsgewinn? - al*pe - 03.11.2017, 11:46
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