Umwandlung KG in Rente
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22.09.2017, 12:35
Beitrag: #1
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Umwandlung KG in Rente
Habe gerade mehrere ähnl. Fälle auf dem Tisch und das FA re(a)giert unterschiedlich.
Mandant erhält seit mehreren Jahren Krankengeld bzw. ALG. Nun wird ihm im Juni 2017 eine Rente rückwirkend ab 01.11.2015 bewilligt. Mit der Folge, daß in 2016 nur die Rente anzusetzen ist, Lohnersatzleistungen entfallen. Insofern ist mir das alle schon klar. Die Rentennachzahlung wird mit Forderungen der Agentur für Arbeit und an der Krankenkasse verrechnet, wenn auch nicht nachvollziehbar. Er hat bspw. allein in 2016 Krankengeld in Höhe v. 10.000,- erhalten, verrechnet werden nur 9.000,-. Aber nehmen wir dies mal als gegeben an. Wie ist der Rest-Betrag der Rentennachzahlung (Rentennachzahlung abzgl. Verrechnung AA + KK) ca. 3.000 bzw. der Zinsen zu versteuern? A Als Lohnersatzleistung in 2016 mit PV? Aber wie wird Betrag anteilig für 2015 - 2017 aufgeteilt? Dies ist anhand der vorliegenden Belege nicht zu berechnen (s.o.), da damals andere Beträge gezahlt wurden. B Oder als nachträgliche Rente in 2017, denn da wird der Betrag ja erst ausgezahlt, mit der ermäßigten Versteuerung, da Nachzahlung? Bräuchte mal etwas "Erleuchtung". |
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Umwandlung KG in Rente - Opa - 22.09.2017 12:35
Umwandlung KG in Rente - showbee - 23.09.2017, 00:30
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