Vergleichszahlung von Bank für Beteiligung/Schadensersatz?
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15.09.2017, 16:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.09.2017 16:45 von Jive.)
Beitrag: #2
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RE: Vergleichszahlung von Bank für Beteiligung/Schadensersatz?
Ja ich :-)
und ich bin der Meinung dass das vermutlich eine sonderbetriebseinnahme ist da der "vermögensverlust" eben nicht auf der privaten eben erfolgte sondern im Bereich des Betriebsvermögens. Ich empfehle daher dringend, den "Schadensersatz" sowie ggf entstandenen Rechtsberatungskosten dem Steuerberater der Beteiligung zukommen zu lassen. Der Schadensersatz ist übrigens natürlich nicht in der Steuerbescheinigung drin, da es kein Kapitalertrag ist... wie gesagt ..er mindert vermutlich die Anschaffungskosten der BEteiligung und damit ggf. den anzusetzenden Veräußerungsverlust lg, jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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