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Verdoppelung Sonderausgabenpauschbetrag Witwensplitting
01.09.2017, 13:13
Beitrag: #3
Verdoppelung Sonderausgabenpauschbetrag Witwensplitting
M.E. ist der Betrag nicht zu verdoppeln. Nach § 32a Abs 6 Nr 1 ist Abs 5 bei Witwer/n entsprechend anzuwenden.

Zitat:(6) 1Das Verfahren nach Absatz 5 ist auch anzuwenden zur Berechnung der tariflichen Einkommensteuer für das zu versteuernde Einkommen
1.
bei einem verwitweten Steuerpflichtigen für den Veranlagungszeitraum, der dem Kalenderjahr folgt, in dem der Ehegatte verstorben ist, wenn der Steuerpflichtige und sein verstorbener Ehegatte im Zeitpunkt seines Todes die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 erfüllt haben,

Zitat:(5) Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, beträgt die tarifliche Einkommensteuer vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens nach Absatz 1 ergibt (Splitting-Verfahren).

Die gesetzliche Anordnung ist mE so zu verstehen, dass es zu einem Splitting-Verfahren kommt, denn dieses wird ja so in Abs 5 definiert. Das Splitting Verfahren ist die Rechtsfolge der Zusammenveranlagung.

Nun § 10c Satz 2

Zitat:m Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten verdoppelt sich der Sonderausgaben-Pauschbetrag.

Der 10c knüpft an die Zusammenveranlagung an, nicht an das Splittingverfahren.

Allerdings findet sich in der Literatur auch abweichende Auffassung:

Blümich/Hutter § 10c Rn 12 schrieb:Der SA-Pauschbetrag beträgt 36 € und verdoppelt sich im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten und Lebenspartnern sowie bei einer Veranlagung gemäß § 32a Abs. 6 (sog. Verwitwetensplitting).

Kann es sein, dass die Normen irgendwie geändert wurden, denn hier heißt es:

HHR/Kulosa § 10c Rn 5 schrieb:Bis VZ 2009 verdoppelte sich der Pauschbetrag auch in den Fällen des § 32a Abs. 6 (sog. Witwen- und Gnaden-Splitting; vgl. Abs. 4 Satz 3 aF); ab VZ 2010 ist in diesen Fällen nur der einfache Pauschbetrag anzusetzen.
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(01-09-2017)
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Verdoppelung Sonderausgabenpauschbetrag Witwensplitting - showbee - 01.09.2017 13:13

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