Formwechselnde Umwandlung KG in GmbH: Kapitalertragsteuer
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23.08.2017, 23:04
Beitrag: #13
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Formwechselnde Umwandlung KG in GmbH: Kapitalertragsteuer
UmwStE 25.01 und 20.21 stellen ganz klar auf die Schlussbilanz ab.
Ebenso Blümich/Nitzschke § 25 Rn 33 schrieb:Der Antrag auf Fortführung der Buchwerte oder Ansatz von Zwischenwerten ist bis zur erstmaligen Abgabe der stl. Schlussbilanz der übernehmenden Ges. bei dem für die Besteuerung der übernehmenden Ges. zuständigen FA zu stellen. Mit der stl. Schlussbilanz ist die Bilanz zum Ende des Wj. gemeint, in der das übernommene BV erstmals anzusetzen ist (BMF v. 11.11.11, BStBl I 11, 1314 Tz. 20.21). |
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