Formwechselnde Umwandlung KG in GmbH: Kapitalertragsteuer
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23.08.2017, 10:24
Beitrag: #8
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Formwechselnde Umwandlung KG in GmbH: Kapitalertragsteuer
Nein, gemeint ist der 31.12.17. Der Bezug auf den 1.1.17 bedeutet, dass in Neugründungsfällen ja hier die Bilanzen 31.12.16 der KG und 1.1.17 der neuen GmbH übereinstimmen, wenn man Buchwertübertragung beantragt. Bei klassischen Umwandlungen (Verschmelzung) wird der übernehmende Rechtsträger aber nicht neu gegründet, sondern verfügt bereits über eigene "Bilanzpositionen", deshalb wird hier der Antrag erst mit der Schlussbilanz 31.12.17 gestellt.
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