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Formwechselnde Umwandlung KG in GmbH: Kapitalertragsteuer
22.08.2017, 19:04 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.08.2017 19:49 von Schnitzer.)
Beitrag: #7
RE: Formwechselnde Umwandlung KG in GmbH: Kapitalertragsteuer
Ich werde mir morgen auch mal einen Kommentar besorgen. Das Zitat löst aber meine Verwirrung nicht auf. Welches ist denn nun die "stl Schlussbilanz der übernehmenden Ges"? Derzeit zur Auswahl stehen: 31.12.2016 (das ist aber die übertragende KG), der 31.12.2017 (erste auf den Übertragungsstichtag folgende Bilanz der GmbH, aber damit 1 Jahr nach Übertragung, merkwürdig spät) - und dann habe ich noch in der Gestaltende Steuerberatung 12-2015, 446 folgendes gefunden: "Den formfreien Antrag auf Buchwertfortführung übt die aufnehmende GmbH spätestens bis zur erstmaligen Abgabe ihrer steuerlichen Schlussbilanz ... aus. Bei einer Neugründung kann dies auch die Eröffnungsbilanz sein.", das wäre also die Bilanz vom 01.01.2017. Mit welcher dieser 3 Bilanzen (bzw. deren Einreichung) muss die WR-Ausübung verbunden werden?
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RE: Formwechselnde Umwandlung KG in GmbH: Kapitalertragsteuer - Schnitzer - 22.08.2017 19:04

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