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Formwechselnde Umwandlung KG in GmbH: Kapitalertragsteuer
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22.08.2017, 17:48
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showbee
Finanzminister des Forums
     
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Formwechselnde Umwandlung KG in GmbH: Kapitalertragsteuer
Schmitt/Hörtnagl/Stratz, Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz
7. Auflage 2016, § 20 Rn 314 schrieb:Der Antrag ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der stl Schlussbilanz der übernehmenden Ges bei dem für die Besteuerung dieser Ges zuständigen FA zu stellen (Abs 2 S3). Die stl Schlussbilanz ist auch maßgebend, wenn eine Einbringung zur Neugründung erfolgt ... Eine spätere Antragstellung ist nicht wirksam mögl (BMF-Schrb vom 11.11.2011, BStBl I 1314 Rn20.21), ..., eine Antragstellung zusammen mit der Abgabe der stl Schlussbilanz ist aber nach der Gesetzesbegründung ausreichend (BT-Drs 16/2710, 36; ...; wohl auch BMF-Schrb vom 11.11.2011, BStBlI 1314 Rn20.21). Der Antrag muss damit spätestens erfolgen, wenn die stl Schlussbilanz der übernehmenden Ges so in den Bereich des zuständigen FA gelangt, dass es unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, davon Kenntnis zu nehmen.
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Formwechselnde Umwandlung KG in GmbH: Kapitalertragsteuer - showbee - 22.08.2017 17:48
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