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Formwechselnde Umwandlung KG in GmbH: Kapitalertragsteuer
22.08.2017, 12:57
Beitrag: #5
RE: Formwechselnde Umwandlung KG in GmbH: Kapitalertragsteuer
Ich stolpere hier gerade noch über das Wahlrecht der Buchwertfortführung:

SV: Steuerlicher Übertragungsstichtag lt. Notarurkunde ist der 31.12.2016. Die GmbH wurde neu gegründet.
Dem FA liegt eine Eröffnungsbilanz der GmbH zum 01.01.2017 mit Übernahme der Buchwerte aus dem regulären Jahresabschluss der KG zum 31.12.2016 vor. Eine Erklärung zur Ausübung des Wahlrechts wurde dabei offenbar nicht abgegeben.

Der Antrag ist bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz der GmbH zu stellen (§20 (2) S.3 UmwStG). Ich finde eine Verfügung des Bay Landesamts f. Steuern v 11.11.2014 (S 1978d.2.1-17/10 St 32), wonach, wenn die erstmalige Steuerbilanz auf den Bilanzstichtag ohne WR-Ausübung abgegeben wird, das WR als ausgeübt gilt und der in der Bilanz angesetzte Wert maßgeblich ist. Mit welcher Bilanz ist denn das WR auszuüben? Erst mit der ersten Jahresbilanz der GmbH 31.12.2017?
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RE: Formwechselnde Umwandlung KG in GmbH: Kapitalertragsteuer - Schnitzer - 22.08.2017 12:57

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