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Formwechselnde Umwandlung KG in GmbH: Kapitalertragsteuer
21.08.2017, 19:50
Beitrag: #3
RE: Formwechselnde Umwandlung KG in GmbH: Kapitalertragsteuer
(21.08.2017 16:35)showbee schrieb:  Es ist keine Entnahme! Die KG ist weg, es ist eine GmbH.
ja

(21.08.2017 16:35)showbee schrieb:  Die Kapitalkonten der KG wurden zu gezeichnetem Stammkapital bzw zu Kapitalrücklagen.
Stammkapital = 25000. Die für 2016 erklärten Gewinnanteile (lt. Steuererklärung und Jahresabschluss der OHG) wurden in einer Eröffnungsbilanz der GmbH (zum 01.01.2017) als Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern verbucht.

(21.08.2017 16:35)showbee schrieb:  Werden nun Auszahlungen vorgenommen, handelt es sich - zutreffende Erfassung im Einlagekonto nach § 27 KStG unterstellt - bei einer Auszahlung um eine Gewinnausschüttung bzw nicht steuerbare Erstattung von Einlagen.
Ich glaube, ich bin wieder in der Spur. Grundsätzlich stimme ich zu. Sofern Kapitalrücklagen (steuerliches Einlagekonto § 27 KStG) zu bilden waren, erfolgt die Ausschüttung nicht steuerbar (§ 20 (1) Nr. 1 S.3 EStG) - aber die Einbuchung einer Verbindlichkeit/Darlehen gegenüber Gesellschaftern ist stattdessen auch möglich, damit kein Einlagekonto und damit begrifflich keine Ausschüttung.
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RE: Formwechselnde Umwandlung KG in GmbH: Kapitalertragsteuer - Schnitzer - 21.08.2017 19:50

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