Formwechselnde Umwandlung KG in GmbH: Kapitalertragsteuer
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21.08.2017, 16:35
Beitrag: #2
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Formwechselnde Umwandlung KG in GmbH: Kapitalertragsteuer
Es ist keine Entnahme! Die KG ist weg, es ist eine GmbH. Die Kapitalkonten der KG wurden zu gezeichnetem Stammkapital bzw zu Kapitalrücklagen. Werden nun Auszahlungen vorgenommen, handelt es sich - zutreffende Erfassung im Einlagekonto nach § 27 KStG unterstellt - bei einer Auszahlung um eine Gewinnausschüttung bzw nicht steuerbare Erstattung von Einlagen.
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![]() phönix (21-08-2017) |
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