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Ich kann die Aufregung des Autors gut verstehen!
24.07.2017, 14:07
Beitrag: #6
RE: Ich kann die Aufregung des Autors gut verstehen!
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Doc...eSupport=1

Nach Veröffentlichung des Urteils scheint mir die Logik der Argumentation doch nicht soooo fremd zu sein. Der Fachangestellte habe die Mandanten nicht einmal um Schätzung der Höhe der hinterzogenen Steuern gebeten. Zudem habe der StB als Beklagter im Gerichtsverfahren geltend gemacht, dass eine Schätzung nicht in Frage gekommen sei.

Wahrscheinlich mangelte es hier auch extrem an einer Kommunikation von Fachangestellten und StB und an einer Sensibilisierung des Fachangestellten, bei zunächst von ihm als problematisch eingeschätzten Sachverhalten seinen Chef mit ins Boot zu nehmen.

Bleibt auf jeden Fall das Geschmäckle einer Forderung nach taggenauer Bearbeitung, das ich absolut nicht teilen kann. In solch komplexen 'Sachverhalten an der Schnittstelle von Steuerrecht und Strafrecht wäre eine angemessene Mindestbearbeitungsdauer von vielleicht 1 oder 2 Wochen eher gerechtfertigt.

Es bleibt aber auch die klare Botschaft, das Personal zu sensibilisieren und ggf. selbst den Auftrag nicht anzunehmen, wenn man fachlich und/oder terminlich nicht in der Lage ist, den Auftrag gut zu bearbeiten.

schönen Tag noch

phönix
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RE: Ich kann die Aufregung des Autors gut verstehen! - phönix - 24.07.2017 14:07

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