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Hotelverpachtung
20.07.2017, 14:01
Beitrag: #7
RE: Hotelverpachtung
Naja, dann dürften die ganzen Zahlungen direkt abziehbare WK sein, soweit der Pachtvertrag wirklich für 20 Jahre geschlossen wurde und am Ende ein Überschuss verbleiben soll. Ich wüsste nicht, wie man bei VuV diese WK verteilen können soll. Wie gesagt, eine Nutzungsüberlassung iSv § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG gibt es nur in umgekehrte Richtung. Es liegt auch keine Anschaffung eines gesonderten immateriellen WG vor, denn das könnte ja nur der "Pachtvertrag" sein, der aber kein absolutes Recht ist.
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Hotelverpachtung - phönix - 18.07.2017, 13:00
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