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Übertragung FB für Betreuung, Erziehung...
23.06.2017, 07:16
Beitrag: #2
RE: Übertragung FB für Betreuung, Erziehung...
Wenn die Mutter den Antrag nicht gestellt hat, dann kann der Vater einfach Einspruch einlegen und den halben Freibetrag für BEA beantragen. Wir dem abgeholfen, kann das FA den Bescheid der Mutter ändern (mE § 174 Abs. 1 Satz 1 AO). Wenn es bei der Mutter aber keine steuerliche Auswirkung (Festsetzung) gibt, muss der Bescheid auch gar nicht geändert werden. Die falschen Berechnungsgrundlagen (Begründung des EStB) ist unerheblich.
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RE: Übertragung FB für Betreuung, Erziehung... - showbee - 23.06.2017 07:16

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