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Vermietung teils mit, teils ohne USt
18.05.2017, 16:22
Beitrag: #18
RE: Vermietung teils mit, teils ohne USt
(18.05.2017 15:46)taxpert schrieb:  
(18.05.2017 15:11)tosch schrieb:  Worin siehst Du eine Selbstnutzung? Rolleyes
Dann würde der Vermieter ja die Mieteinnahmen PLUS die Wertabgabe versteuern müssen.
Zumindest wenn der Vermieter keine Schuld an der Unbenutzbarkeit der Wohnung trägt, ist die kostenfreie Überlassung privat veranlasst!

Es heißt doch "für Zwecke außerhalb des Unternehmens".
Wenn ich meinem Mieter eine Wohnung überlasse, sehe ich keinen Zweck außerhalb des Unternehmens, es sei denn er ist verwandt oder vielleicht befreundet. Die eigene Dämlichkeit, das nicht vom Mieter einzufordern ist doch kein Zweck außerhalb des Unternehmens.
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taxpert (24-05-2017)
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RE: Vermietung teils mit, teils ohne USt - Eisvogel - 18.05.2017 16:22

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