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Vermietung teils mit, teils ohne USt
18.05.2017, 15:46
Beitrag: #17
RE: Vermietung teils mit, teils ohne USt
(18.05.2017 15:11)tosch schrieb:  Worin siehst Du eine Selbstnutzung? Rolleyes
Dann würde der Vermieter ja die Mieteinnahmen PLUS die Wertabgabe versteuern müssen.
Zumindest wenn der Vermieter keine Schuld an der Unbenutzbarkeit der Wohnung trägt, ist die kostenfreie Überlassung privat veranlasst!

tosch schrieb:Jaja, die lieben Schreibfheler Big Grin, Du meintest sicherlich furchtbar Tongue
Neenee, hab ich extra dreimal überprüft!!! Big Grin

"'tosch schrieb:Dass man sich über so was überhaupt Gedanken machen muss.
Ich hätte, wenn überhaupt, in der Fewo anteilig bei den Vorsteuern gekürzt und nen Deckel drauf gemacht.
Das Problem kam ausnahmsweise mal nicht von Seiten des FA sondern von Seiten eines Vermieters!!!! Bin ganz unschuldig!

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

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And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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RE: Vermietung teils mit, teils ohne USt - taxpert - 18.05.2017 15:46

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