|
Vermietung teils mit, teils ohne USt
|
|
18.05.2017, 15:11
Beitrag: #16
|
|||
|
|||
RE: Vermietung teils mit, teils ohne USt
(18.05.2017 14:53)taxpert schrieb: Die frage ist aber, inwieweit dann nicht wiederum eine unentgeltliche Wertabgabe im Sinne des A12.16 Abs.5 , letzter Spiegelstrich UStAE vorliegt, für die noch nicht einmal der ermäßigte Steuersatz gilt!Worin siehst Du eine Selbstnutzung? ![]() Dann würde der Vermieter ja die Mieteinnahmen PLUS die Wertabgabe versteuern müssen. (18.05.2017 14:53)taxpert schrieb: Vielen Dank euch allen für die fruchtbare Diskussion!Jaja, die lieben Schreibfheler , Du meintest sicherlich furchtbar ![]() Dass man sich über so was überhaupt Gedanken machen muss. Ich hätte, wenn überhaupt, in der Fewo anteilig bei den Vorsteuern gekürzt und nen Deckel drauf gemacht. |
|||
|
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste



, Du meintest sicherlich furchtbar 



![[-]](images/classicblue/collapse.gif)