Vermietung teils mit, teils ohne USt
|
18.05.2017, 15:11
Beitrag: #16
|
|||
|
|||
RE: Vermietung teils mit, teils ohne USt
(18.05.2017 14:53)taxpert schrieb: Die frage ist aber, inwieweit dann nicht wiederum eine unentgeltliche Wertabgabe im Sinne des A12.16 Abs.5 , letzter Spiegelstrich UStAE vorliegt, für die noch nicht einmal der ermäßigte Steuersatz gilt!Worin siehst Du eine Selbstnutzung? Dann würde der Vermieter ja die Mieteinnahmen PLUS die Wertabgabe versteuern müssen. (18.05.2017 14:53)taxpert schrieb: Vielen Dank euch allen für die fruchtbare Diskussion!Jaja, die lieben Schreibfheler , Du meintest sicherlich furchtbar Dass man sich über so was überhaupt Gedanken machen muss. Ich hätte, wenn überhaupt, in der Fewo anteilig bei den Vorsteuern gekürzt und nen Deckel drauf gemacht. |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste