Vermietung teils mit, teils ohne USt
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17.05.2017, 18:03
Beitrag: #14
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RE: Vermietung teils mit, teils ohne USt
(17.05.2017 14:12)taxpert schrieb: Würde es aus steuerrechtlicher Sicht nach Eurer Meinung eine Rolle spielen, wer für den Wasserschaden verantwortlich ist? Vermieter (z.B. Rohrbruch) oder Mieter (z.B. defekte Waschmaschine)? Nein, wenn der Mieter für die kaputte Wohnung verantwortlich ist, dann besteht für den Vermieter (Annahme fremde Dritte) keinerlei Anlass die andere Wohnung als Ersatz ohne Zahlung herzugeben, dann würde die Mietzahlung normal weiterlaufen und man hätte die Überlassung der Ferienwohnung ohne Entgelt. Der Fall wäre allerdings komisch. Ist der Vermieter verantwortlich (besser: liegt der Mangel in seiner Risikosphäre, weil bei Wohnungsvermietung eine Garantiehaftung besteht), dann liegt es nahe, dass er wie gesagt zur Abwendung von Schadensersatz (Anmietung andere Wohnung, 2x Umzugskosten) die Wohnung im Haus als Ersatz anbietet. Dann ebenfalls für diese Wohnung kein Leistungsaustausch, kein Entgelt. Es ist zwar komisch, dass die Mieter weiterhin die volle Miete zahlen, obwohl sie die Whg nicht nutzen können, aber die Mietminderung von 100% machen idR nicht alle Mieter geltend. Oftmals verzichtet man auf Durchsetzung des Rechts (Anspruch auf Minderung), wenn man anderweitig eine Lösung findet. |
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![]() taxpert (17-05-2017) |
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