Vermietung teils mit, teils ohne USt
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17.05.2017, 14:12
Beitrag: #13
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RE: Vermietung teils mit, teils ohne USt
Eigentlich war ich der Meinung, dass der Sachverhalt rechtlich ganz einfach ist und ich nur ein Brett vor dem Kopf habe! Aber ich glaube, ich habe mich getäuscht ... man kann gar trefflich diskutieren!
Auch bin eigentlich der Meinung, dass der Mietvertrag für die bisherige Wohnung nicht unterbrochen wird! Die Wohnung befindet sich auch weiterhin im Besitz der Mieter, die Möbel stehen noch drin, sie haben jederzeit Zugang! Soweit sie weiter hin eine Miete zahlen, stelt sich für mich folgende Fragen: Stellt die Mietzahlung eine Zahlung für die Überlassung einer anderen kurzfristig überlassenen Wohnung bei gleichzeitiger konkludenter Mietminderung für die alte Wohnung auf 0 dar? Oder zahlt der Mieter tatsächlich für eine (kurzfristig) nicht bewohnbare Wohnung Miete (Warum??) und es handelt sich um Schadensersatz? Auch das Argument, dass sich der Vertrag ja nicht ändert, sondern "nur" durch ein anderes WG ersetzt wird, erscheint mir trügerisch! Im Urteil vom 20.4.1988 verknüpft der BFH die Steuerpflicht mit dem Gebäude selbst und nicht mit dem Vertrag. Insoweit könnte aus der eigentlich ursprünglich steuerfreien Vermietung durch Nutzung eines sonst zur kurzfristigen Überlassung gedachten Gebäudes für diesen Zeitraum eine steuerpflichtige Vermietung werden! Würde es aus steuerrechtlicher Sicht nach Eurer Meinung eine Rolle spielen, wer für den Wasserschaden verantwortlich ist? Vermieter (z.B. Rohrbruch) oder Mieter (z.B. defekte Waschmaschine)? taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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