Vermietung teils mit, teils ohne USt
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16.05.2017, 17:06
Beitrag: #12
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RE: Vermietung teils mit, teils ohne USt
Ist doch ganz eindeutig in § 4 Nr. 12 UStG geregelt:
Nicht befreit sind die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält Hier sind doch die Mieter gar keine "Fremden". Und jetzt mal ernsthaft: M.E. wird der langfristige Mietvertrag nicht unterbrochen. Die Mieter haben Wohnraum gemietet, dieser wird gewährt. Und sie sind auch nicht verpflichtet, einen neuen Mietvertrag abzuschließen, der bestehende ist ja gültig, er wird (vermieterseitig) nur in einer anderen Unterkunft erfüllt. Ich sehe hier keine "kurzfristige Beherbergung". |
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Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu tosch für diesen Beitrag: taxpert (17-05-2017) |
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