Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Vermietung teils mit, teils ohne USt
16.05.2017, 17:06
Beitrag: #12
RE: Vermietung teils mit, teils ohne USt
Ist doch ganz eindeutig in § 4 Nr. 12 UStG geregelt:
Nicht befreit sind die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält
Hier sind doch die Mieter gar keine "Fremden". Big Grin

Und jetzt mal ernsthaft:

M.E. wird der langfristige Mietvertrag nicht unterbrochen. Die Mieter haben Wohnraum gemietet, dieser wird gewährt. Und sie sind auch nicht verpflichtet, einen neuen Mietvertrag abzuschließen, der bestehende ist ja gültig, er wird (vermieterseitig) nur in einer anderen Unterkunft erfüllt.
Ich sehe hier keine "kurzfristige Beherbergung".
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
[-] Die folgenden 1 Benutzer sagten Danke zu tosch für diesen Beitrag:
taxpert (17-05-2017)
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Vermietung teils mit, teils ohne USt - tosch - 16.05.2017 17:06

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation