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Vermietung teils mit, teils ohne USt
16.05.2017, 11:24
Beitrag: #11
RE: Vermietung teils mit, teils ohne USt
Der Mieter zahlt (wissen wir das?) wenn überhaupt den bisher im Mietvertrag vereinbarten Mietzins. Dann haben wir einen Leistungsaustausch bezüglich der "echten Wohnung" (steuerfrei). Die Überlassung der anderen Wohnung erfolgt weder im (weiteren) Leistungsaustausch noch gegen Entgelt, also nstb.
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taxpert (17-05-2017)
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RE: Vermietung teils mit, teils ohne USt - showbee - 16.05.2017 11:24

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