Vermietung teils mit, teils ohne USt
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16.05.2017, 10:57
Beitrag: #10
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RE: Vermietung teils mit, teils ohne USt
(16.05.2017 10:10)showbee schrieb: Hinsichtlich der ersten Wohnung verbleibt es m.E. bei einem Leistungsaustausch, ggf. wird aber für diese Wohnung kein Entgelt gezahlt? Leistungsaustausch bedeutet ja aber Leistung gegen Entgelt, also kein LA. (16.05.2017 10:10)showbee schrieb: Dann bleibt es bei der Lösung von Taxpert: steuerfreie Vermietung von Wohnung 1 (ggf. kein Entgelt --> relevant, wenn Vost nach Umsatzschlüssel verteilt wird) und bezüglich der Wohnung 2 kein Leistungsaustausch, also nicht steuerbar. Also wäre das gezahlte Entgelt ust-lich völlig irrelevant? Das kann m.E. auch nicht richtig sein. (16.05.2017 07:23)taxpert schrieb: Der Mieter hat jetzt ein Recht auf Gestellung einer anderen Wohngelegenheit. Hierzu bietet der Vermieter eben die Ferienwohnung an, was der Mieter aber nicht zwingend annehmen muss! Durch die Annahme des Angebotes kommt ein weiterer Mietvertrag über die Überlassung der Ferienwohnung zustande. Sehe ich auch so, wirtschaftlich betrachtet zahlt der Mieter das Geld doch für die Nutzung der zweiten Wohnung. Würde der Mieter alternativ in ein Hotel ziehen, würde er in der Zeit doch keine Miete mehr zahlen und der Vermieter ihm die Mehrkosten erstatten. Dann wäre es nicht steuerbarer Schadensersatz, so aber eher eine neue sonstige Leistung an den Mieter UStAE1.3: Ein Schadensersatz ist dagegen dann nicht anzunehmen, wenn die Ersatzleistung tatsächlich die – wenn auch nur teilweise – Gegenleistung für eine Lieferung oder sonstige Leistung darstellt ich bleib erst mal bei meiner ursprünglichen Meinung |
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![]() taxpert (17-05-2017) |
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