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Vermietung teils mit, teils ohne USt
16.05.2017, 07:59
Beitrag: #8
RE: Vermietung teils mit, teils ohne USt
(16.05.2017 07:32)showbee schrieb:  Ich bleib bei meiner Auffassung: Wenn der Mieter infolge des Mangels nicht dort wohnen kann (Heizung im Winter fällt aus), dann kann er ultima ratio aus der Garantiehaftung des Vermieters irgendwann Schadenersatz und Aufwendungsersatz geltend machen, u.a. für Anmietung von Ersatzunterkunftskosten. Der Vermieter kann dies abwenden, indem er Ersatzwohnraum stellt.
kann man vielleicht auch so sehen. Aber liegt dann überhaupt noch ein Leistungsaustausch vor? Hinsichtlich der ersten Wohnung nein, da kein Entgelt bzw. keine Überlassung der Wohnung und bei der zweiten auch nicht, da Schadensersatz.
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taxpert (17-05-2017)
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RE: Vermietung teils mit, teils ohne USt - Eisvogel - 16.05.2017 07:59

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