Vermietung teils mit, teils ohne USt
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16.05.2017, 01:18
Beitrag: #5
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RE: Vermietung teils mit, teils ohne USt
Ich denke auch, dass man dem steuerlichen Problem nur zivilrechtlich beikommen kann. Ich sehe hier ebenso wie Showbee nicht, dass der Mietvertrag über die alte Wohnung aufgehoben wird und dafür ein neuer womöglich zeitlich befristeter Mietvertrag für die neue Wohnung abgeschlossen wird, zumal es für den zulässigen Abschluss eines zeitlich befristeten Mietvertrages nur wenige gesetzliche Ausnahmetatbestände gibt.
Im verrückten Ausnahmefall wird es vielleicht mal eine solche Situation geben, aber im Normalfall dürften die neuen Räumlichkeiten im Rahmen der "Gewährleistung" durch den Vermieter im Rahmen des alten Mietverhältnisses zur Verfügung gestellt werden. schönen Tag noch phönix |
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![]() taxpert (17-05-2017) |
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