Vermietung teils mit, teils ohne USt
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15.05.2017, 17:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.05.2017 17:33 von Eisvogel.)
Beitrag: #3
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RE: Vermietung teils mit, teils ohne USt
Innenumsätze gibt es auch ohne Organschaft, können auch zwischen 2 Betriebstätten ausgeführt werden. Aber es erbringt hier ja nicht der eine Unternehmensteil eine Leistung an den anderen, sondern Leistungsempfänger sind die Mieter.
(15.05.2017 16:39)phönix schrieb: ganz egal, welche Fläche gerade genutzt wird.Aus dem Bauch heraus habe ich da Zweifel. Für die Zeit der Bautätigkeit wird doch die Miete gezahlt, um die Räume im anderen Gebäude zu nutzen. Der Vermieter bietet den Mietern die Ersatzwohnung an sie nehmen das Angebot an. Damit kommt m.E. ein neuer Mietvertrag zustande. Das ist der zu beurteilende Leistungsaustausch, den ich unabhängig vom bestehenden Mietvertrag sehen würde. Kurzfristig bedeutet Vermietung unter 6 Monaten. Ich würde das dann nur steuerfrei machen, wenn die Baumaßnahmen länger als 6 Monate gedauert haben. |
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