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Berichtigung von Rechnungen
09.05.2017, 20:12 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.05.2017 20:13 von Effenhausen.)
Beitrag: #3
RE: Berichtigung von Rechnungen
(06.05.2017 13:51)showbee schrieb:  Die TÜV Leistung wird direkt vom TÜV an den Halter erbracht (OFD FFm 24.6.2010):

Da somit der Unternehmer (KFZ Werkstatt) insoweit keine Leistung erbringt, ist es ein Fall von § 14c Abs 2 Satz 2 und nicht von § 14c Abs 1.

Ok. Danke. Also doch keine Gespenster.
Die Frage ist nun, was passiert bei Rechnungen welche an Privatkunden geschrieben wurde. Hier liegt vom Grunde her keine Gefährdung des USt-Aufkommens vor.
Es sind hunderte von Kleinbetragsrechnungen. Ich überlege mir gerade, ob wir für jede Rechnung ein separaten Antrag stellen müssen/dürfen.

Danke
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Nachrichten in diesem Thema
Berichtigung von Rechnungen - showbee - 06.05.2017, 13:51
RE: Berichtigung von Rechnungen - Effenhausen - 09.05.2017 20:12

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