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Berichtigung von Rechnungen
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06.05.2017, 13:51
Beitrag: #2
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Berichtigung von Rechnungen
Die TÜV Leistung wird direkt vom TÜV an den Halter erbracht (OFD FFm 24.6.2010):
Zitat:Im Zusammenhang mit der Durchführung von Hauptuntersuchungen nach § 29 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) stellt sich die Frage, ob autorisierte Prüfingenieure der Überwachungsorganisation (z. B. DEKRA, TÜV) in Kraftfahrzeugwerkstätten oder Fachbetrieben (sog. Prüfstützpunkte) Leistungen gegenüber dem Kraftfahrzeughalter oder Kraftfahrzeugwerkstatt erbringen. Da somit der Unternehmer (KFZ Werkstatt) insoweit keine Leistung erbringt, ist es ein Fall von § 14c Abs 2 Satz 2 und nicht von § 14c Abs 1. |
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Berichtigung von Rechnungen - Effenhausen - 05.05.2017, 19:19
Berichtigung von Rechnungen - showbee - 06.05.2017 13:51
RE: Berichtigung von Rechnungen - Effenhausen - 09.05.2017, 20:12
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