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Berichtigung von Rechnungen
05.05.2017, 19:19
Beitrag: #1
Berichtigung von Rechnungen
Guten Abend,

ich hänge gerade bei der Berichtigung von Rechnungen:

In einer Werkstatt werden TÜV Leistungen durch die Dekra erbracht. Die Kunden zahlen dabei direkt an die Werkstatt, bsw. 100 EUR. Die Rechnung wird im TÜV-Bericht durch die Dekra ausgestellt incl. USt-Ausweis.
Versehentlich hat die Werkstatt nun dem Endkunden ebenfalls eine Rechnung mit USt-Ausweis gestellt: 84,03 + 15,97 = 100. Somit hat er bei jeder Rechnung Verlust gemacht, da die TÜV Leistung nach § 10 (1) UStG ein durchlaufender Posten ist und somit ohne USt weiterberechnet wird.

Daher geht es nun um die Berichtigung der Rechnung.
Dabei hänge ich an der Definition "Unberechtiger Steuerausweis". Sehe ich da Gespenster oder könnte ich darunter fallen, da ja eine Leistung abgerechnet wurde, welche von der Werkstatt nicht erbracht wurde?

Zitat:NWB sagt dazu:
Ein unberechtigter Steuerausweis liegt nach § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG aber auch dann vor, wenn jemand wie ein leistender Unternehmer abrechnet und einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er nicht Unternehmer ist oder eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt.

Oder würdet Ihr die Rechnungen stornieren neu fakturieren ohne Einholung der Genehmigung der Finanzverwaltung?

Danke.
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Berichtigung von Rechnungen - Effenhausen - 05.05.2017 19:19
Berichtigung von Rechnungen - showbee - 06.05.2017, 13:51

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