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Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung
25.04.2017, 17:42
Beitrag: #16
RE: Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung
Die Außenprüfung findet in 99% aller Fälle nicht nur beim StB statt, sondern auch im Amt, zu Hause am Küchentisch des Prüfers oder auf der Parkbank, auf der der Prüfer die Sonne genießt und dabei in Gedanken die Konzernstruktur des Steuerpflichtigen auseinandernimmt.

Das von Dir angeführte Urteil betrifft das Verhältnis Steuerpflichtiger zu FA, nicht jedoch Mandant zu StB. Eine zivilrechtliche Verpflichtung des StB gegenüber Mandant vermag ich nicht zu erkennen. Der StB kann den Prüfer nicht hindern, den Datenbestand aus den Räumen des StB oder FA mitzunehmen. Alllerdings kann ich mir bei unseren manchmal sehr überraschenden Gerichtstentscheidungen auch vorstellen, dass irgendwann einmal ein Richter aus der Zivilgerichtsbarkeit genau das von einem StB fordert...

schönen Tag noch

phönix
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RE: Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung - phönix - 25.04.2017 17:42

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