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Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung
25.04.2017, 17:26
Beitrag: #15
RE: Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung
(25.04.2017 11:45)phönix schrieb:  Ab Übergabe der Daten ist die Sicherheit hinsichtlich Datenschutz ausschließlich Sache des FA/ des Prüfers und nicht mehr des STB ;-)

Aus: http://www.artax.com/de/unternehmen/deut...er-bp.html

Außerhalb des Rahmens ist die Herausgabe bzw. Zurverfügungstellung weder geschuldet noch zulässig. Ein Steuerberater, der nicht sicherstellt, dass die Daten ausschließlich im Rahmen der Außenprüfung zur Verfügung stehen und genutzt werden, verletzt mit Sicherheit seine Pflicht zur beruflichen Verschwiegenheit. Er läuft zudem Gefahr, sich strafbar und überdies gegenüber dem Mandanten schadenersatzpflichtig zu machen. Eine nach ausführlicher und umfassender, sowie dokumentierter! Belehrung eingeholte ausdrückliche Ermächtigung bzw. Auftrag des Steuerpflichtigen kann den Steuerberater zumindest vor Schadenersatz, nicht jedoch vor berufs- und strafrechtlicher Verfolgung schützen.
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RE: Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung - TomNick - 25.04.2017 17:26

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