Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung
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23.04.2017, 13:08
Beitrag: #12
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RE: Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung
Du sprichst mir aus der Seele!
showbee schrieb:... wohl eher Unterbesetzung ...Die durchschnittliche Unterbesetzung einer bayrischen Bp-Stelle beträgt fast 20%! Zuführung bekommt nur die Stelle, die überdurchschnittlich unterbesetzt ist! Es gibt zwei Arten von Bp-Stellen-Leitern -ich habe beide kennengelernt!-, die einen versuchen verzweifelt den Turnus zu halten um sich beim Statistikgespräch nicht rechtfertigen zu müssen, die anderen sagen ganz klar, dass solange die Stelle unterbesetzt ist, sie den Turnus halt nicht halten können! Ich bin jetzt -Gott sei Dank!- in einer Bp-Stelle, der zweiten Sorte! Ich persönlich packe meinen Prüfern auch lieber 110 bis 120% auf den PGPl, aber nicht in der Hoffnung, dass sie tatsächlich alles prüfen, sondern mit der klaren Vorgabe, dass sie einen gewissen %-Satz absetzen sollen! Ich habe die Hoffnung, dass sich die Prüfer so die "lukrativen" Fälle raussuchen können, unterschreibe praktisch jede Absetzung "blind" und gehe halt das Risiko ein, dass im Rahmen der Vorbereitung tatsächlich etwas übersehen wurde. Leider gibt es genügend Prüfer, die seit 10-20 Jahren von ihren "alten" Sls darauf gedrillt wurden, dass man ja schließlich was übersehen könnte und deshalb alles zu prüfen sei! Die kommen häufig aus ihrer Haut nicht raus. Ergebnis: Ein Haufen 0-Fälle und -noch schlimmer!- ein Haufen Arbeitstage darauf verwendet, damit man bloß nichts übersieht! showbee schrieb:Oder umständliche USt-Feststellungen innerhalb einer Gruppe, die sich iE Null auswirken, sondern nur zur Verschiebungen im "Länderfinanzausgleich" führen.Früher haben wir z.B. bei festgestellten USt-Organschaften aus Vereinfachungsgründen gesagt, bitte künftig beachten! Leider wurde grade die USt bei diesen Fällen eine Spielwiese der Insolvenzverwalter, wodurch wir gezwungen wurden, solche Feststellungen auch dann nachzuvollziehen, wenn die Auswirkung gleich null ist! showbee schrieb:... wenn dann Mitte November auf einmal nur noch 4-5 Wochen Zeit sind und noch 3-4 Fälle mit Verjährungshinweis vorliegen.Dies ist eher ein Problem des Systems selbst! Im System der Bp sind keine Angaben zur Festsetzungsverjährung hinterlegt. D.h. bei Erstellung des PGPl haben wir keine Ahnung, welche oder wieviele Fälle verjährungsbedroht sind! Seitens der Veranlagung werden die ersten Listen zur Festsetzungsverjährung eher ignoriert! Erst etwa ab September fangen sie an, uns entsprechende Anfragen zuzuleiten! Zu diesem Zeitpunkt sind die PGPl der Prüfer nicht nur schon lange fertig, sondern grade die Groß- und KonzPrüfer haben eigentlich schon ihre Termine bis Mitte November festgemacht! Ich "kämpfe" jetzt seit zwei Jahren darum, dass wir von der EDV bereits im Herbst die verjährungsbedrohten Fälle des übernächsten Jahres mitgeteilt bekommen, um bereits für den PGPl des ersten Halbjahres diese Fälle berücksichtigen zu können! showbee schrieb:Da muss dann halt der Chef sagen: "Pass auf, beim X werden wir zwar was finden, aber nix holen können, nehmen wir vom Plan, dafür fängst du lieber die anderen sauber an."Da nehme ich eigentlich auch den Prüfer in die Pflicht! Wenn in dem Jahr, das verjährt, kein Problem zu erkennen ist, dann soll es verdammt nochmal halt verjähren! Prüfen können wir ja trotzdem! Und wenn man dann was findet, wird man überlegen müssen ob eine leichtfertige vorliegt oder nicht! Und wenn nicht, dann sind wir halt zweiter Sieger! Leider stoße ich mit meiner Auffassung immer wieder auf Unverständnis bei Alt-SL! taxpert, der Euch noch einen schönen Sonntag wünscht! Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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