Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung
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21.04.2017, 12:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.04.2017 14:01 von taxpert.)
Beitrag: #6
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Betriebsprüfung Datenträgeraushändigung
Der Beginn der Prüfung war früher das "Erscheinen" des Prüfers. Da früher bis zu diesem Zeitpunkt eine Selbstanzeige möglich war, war damals die Frage ob die Übersendung des Datenträgers bzw. das Einlesen bzw. Auswerten des Datenträgers dem Erscheinen gleichzusetzen ist elementar!
Da nach Änderung der AO eine Selbstanzeige nur bis zum Erhalt der PAO möglich ist, ist diese Frage eigentlich obsolet geworden. Deshalb meine Frage: Wo seht ihr das Problem? Nachtrag: das Einzige was ich sehe, dass mir ein klein wenig Stirnrunzeln bei der beschriebenen Formulierung beschert, ist §5 Abs. 4 BpO. taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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