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Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
13.04.2017, 09:24
Beitrag: #20
RE: Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
Zitat:Fordert das Finanzamt dazu auf, konkrete Angaben über die Einkommensentwicklung und -erwartung für das laufende Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) zu machen, so besteht nach § 90 Abs. 1 Satz 2 AO die Verpflichtung, alle für die Steuerfestsetzung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenzulegen und die bekannten Beweismittel anzugeben. Wird dem unter Angabe der voraussichtlich erwarteten Einkünfte Folge geleistet, liegt eine Erklärung i.S. des § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO vor. Beruht diese Erklärung auf objektiv unrichtigen oder unvollständigen Angaben, besteht eine Berichtigungspflicht, wenn der Steuerpflichtige die Unrichtigkeit nachträglich erkennt.
(Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, 01.12.1994, S 0324, FMNR781400094)

Das ist der entsprechende Passus aus der vom mir zitierten Verfügung. Entspricht also dem von @showbee

Aber wie Tosch schon schrieb, ging es sowohl in der Ausgangsfrage als auch wohl jetzt um diesen allgemeinen Schriebs, der zuhauf von den Finanzämtern versandt wird. Dort wird jedenfalls nicht nach konkreten Angaben gefragt.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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Dragon (13-04-2017)
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RE: Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht - Kiharu - 13.04.2017 09:24

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