Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
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13.04.2017, 08:32
Beitrag: #18
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RE: Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
Es gibt aber auch diese Anweisung:
Zitat:- Fordert das Finanzamt dazu auf, konkrete Angaben über die Einkommensentwicklung und –erwartung für das laufende Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) zu machen, so besteht nach § 90 Abs. 1 Satz 2 AO die Verpflichtung, alle für die Steuerfestsetzung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offen zu legen und die bekannten Beweismittel anzugeben. Wird dem unter Angabe der voraussichtlich erwarteten Einkünfte Folge geleistet, liegt eine Erklärung i.S.d. § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO vor. Beruht diese Erklärung auf objektiv unrichtigen oder unvollständigen Angaben, besteht eine Berichtigungspflicht, wenn der Steuerpflichtige diese Unrichtigkeit nachträglich erkennt. OFD Münster Verfügung vom 04.07.1994, DStR 1994, 1235 |
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![]() Dragon (13-04-2017) |
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