Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
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12.04.2017, 12:16
Beitrag: #17
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RE: Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
Zitat:Eine Berichtigungspflicht besteht nicht, wenn das Finanzamt im Zuge der Gewährung rechtlichen Gehörs auf die beabsichtigte Anpassung der Vorauszahlungen hinweist, dabei von zu niedrigen Besteuerungsgrundlagen ausgeht und der/die Steuerpflichtige die nachfolgende Steuerfestsetzung stillschweigend hinnimmt. Wenn man nix macht, kann einem später also auch keiner was ![]() Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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