Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
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12.04.2017, 11:36
Beitrag: #16
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RE: Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
Mein Favorit dazu:
Der Jahresabschluss / die EÜR für 2016 wurde noch nicht erstellt, nach Rücksprache stimmt mein Mandant der Erhöhung der Vorauszahlungen auf der vorgeschlagenen Basis zu. Welches Ergebnis ist denn zu erwarten? Rückstellungen, Wertberichtigungen, Sonderabschreibungen, IAB´s ... können es noch erheblich verändern. Ich glaube kaum, dass einem mit der einfachen Bestätigung, dass die VZ wie vorgeschlagen erhöht werden dürfen, ein Vorsatz hinsichtlich Hinterziehung von ESt-VZ unterstellt werden kann. Und § 90 Abs. 1 (Tatsachen offenlegen) kann mir nicht vorschreiben, für Zwecke der Vorauszahlung Zeit für irgendwelche Berechnungen aufzuwenden, die sich aus dem Jahresabschluss ergeben. Die Mitwirkung bezieht sich m.E. bei einem Vorschlag des Finanzamts lediglich auf Zustimmen oder ablehnen. |
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