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Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
11.04.2017, 17:45
Beitrag: #15
RE: Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
Hallo,

ich hole mal diesen Uralt-Thread hervor.

Wir haben jetzt für das Jahr 2016 ein genauso gelagertes Schreiben wie im ursprünglichen SV erhalten.

Vorauszahlungen bisher keine - da Verluste. In 2016 wird trotz Verlustverrechnung ein erhebliches zvE herauskommen.

FA fragt nach wegen Anpassung der VZ 2016 - würde aber nur ein Drittel des zvE´s annehmen.

Müssen wir aus strafrechtlicher Sicht einen Hinweis auf deutlich höheres zu erwartendes zvE geben? Hat sich eure Meinung hierzu geändert? Stichwort § 90 (1) AO.

Ciao Dragon
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RE: Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht - Dragon - 11.04.2017 17:45

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