Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
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11.04.2017, 17:45
Beitrag: #15
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RE: Anpassung Vorauszahlungen - Mitwirkungspflicht
Hallo,
ich hole mal diesen Uralt-Thread hervor. Wir haben jetzt für das Jahr 2016 ein genauso gelagertes Schreiben wie im ursprünglichen SV erhalten. Vorauszahlungen bisher keine - da Verluste. In 2016 wird trotz Verlustverrechnung ein erhebliches zvE herauskommen. FA fragt nach wegen Anpassung der VZ 2016 - würde aber nur ein Drittel des zvE´s annehmen. Müssen wir aus strafrechtlicher Sicht einen Hinweis auf deutlich höheres zu erwartendes zvE geben? Hat sich eure Meinung hierzu geändert? Stichwort § 90 (1) AO. Ciao Dragon |
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