EÜR und §11: nicht berücksichtigte USt November = offenbare Unrichtigkeit?
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10.01.2017, 18:16
Beitrag: #5
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RE: EÜR und §11: nicht berücksichtigte USt November = offenbare Unrichtigkeit?
(10.01.2017 10:13)Opa schrieb:Zitat: Für mich ein Hinweis darauf: Der Bearbeiter hat bei Erlass des Bescheides gewusst, dass die USt November nicht als BA berücksichtigt wurde.Für mich ist das kein Argument. Und selbst wenn, ist das FA nicht gehalten die Stpfl. auf vergessene Abzugsmerkmale hinzuweisen. Für mich wäre das ein Argument, dass § 129 AO gerade nicht greift, da der Bearbeiter sich wohl Gedanken gemacht und nicht den Fehler des Stpfl. ungeprüft übernommen hat. Ein Rechtsanwendungsfehler fällt nicht unter § 129 AO. |
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EÜR und §11: nicht berücksichtigte USt November = offenbare Unrichtigkeit? - MartinHRO - 09.01.2017, 10:39
EÜR und §11: nicht berücksichtigte USt November = offenbare Unrichtigkeit? - showbee - 09.01.2017, 21:14
RE: EÜR und §11: nicht berücksichtigte USt November = offenbare Unrichtigkeit? - Jive - 10.01.2017, 01:22
RE: EÜR und §11: nicht berücksichtigte USt November = offenbare Unrichtigkeit? - showbee - 11.01.2017, 08:49
RE: EÜR und §11: nicht berücksichtigte USt November = offenbare Unrichtigkeit? - Opa - 10.01.2017, 10:13
RE: EÜR und §11: nicht berücksichtigte USt November = offenbare Unrichtigkeit? - Eisvogel - 10.01.2017 18:16
RE: EÜR und §11: nicht berücksichtigte USt November = offenbare Unrichtigkeit? - tolledeu - 12.01.2017, 15:21
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