§ 6b EStG Problem?
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29.11.2016, 16:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.11.2016 16:28 von tolledeu.)
Beitrag: #4
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RE: § 6b EStG Problem?
Anders herum bedeutet das aber wenn er in 2017 ein neues Grundstück findet, dann hat er auch eine Betriebsstätte, oder er meldet jetzt ein Gewerbe an (Bruder wohnt in Heidelberg) und macht noch ein paar Euro Umsatz. Da wir sowieso eine GmbH & Co.KG. planen, sollte man die sicherheitshalber schon jetzt gründen.
Danke für deine Hilfe. Da fällt mir noch was ein, ist es ein Problem wenn er in 2008 das Grundstück mit einem Altbau erworben hat und diesen Altbau saniert und um und ausbaut . AHK 60.000,- Investition 800.000,- über 6 Jahre (2010-2015). Wie ist das mit den 6 Jahren zum BV, ab Fertigstellung oder AHK und alles andere sind nachträgliche AHK. Der Altbau war funktional nutzbar, (Wohnungen) wurde aber komplett entkernt und umgebaut.. Sind immerhin noch einmal ca. 900 Tsd. € die sofort versteuert werden müssten oder auch in die Rücklage fallen. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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§ 6b EStG Problem? - tolledeu - 21.11.2016, 17:51
§ 6b EStG Problem? - taxpert - 29.11.2016, 11:16
RE: § 6b EStG Problem? - taxpert - 29.11.2016, 13:51
RE: § 6b EStG Problem? - tolledeu - 29.11.2016 16:21
RE: § 6b EStG Problem? - Jive - 29.11.2016, 17:02
RE: § 6b EStG Problem? - showbee - 01.12.2016, 11:16
RE: § 6b EStG Problem? - Jive - 02.12.2016, 16:27
RE: § 6b EStG Problem? - tolledeu - 05.12.2016, 10:56
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