§ 6b EStG Problem?
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29.11.2016, 13:51
Beitrag: #3
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RE: § 6b EStG Problem?
So, die erste Rückmeldung von einem langjährigen Kollegen kam schon recht bald! Zwar meines Erachtens nach mit einer falschen Begründung, aber im Gespräch habe ich bzw. wir die Lösung zumindest für uns gefunden. Sie wird dir nicht gefallen!
Die Krux dürfte sein, dass im Jahr 2017 weder unbeschränkte noch beschränkte Steuerpflicht besteht. Damit bist Du (spätestens) ab dem 31.12.2016 aus dem §6b EStG raus, den dieser setzt eine Steuerpflicht voraus (§6b Abs.1 Satz 1 EStG: "Steuerpflichtige, die ..."). Damit ist der Gewinn voll in 2016 zu versteuern und eine "nachträgliche" Übertragung im Jahr 2018 scheidet m.E.n. aus! Man müsste halt irgendwie für 2017 zu einer Steuerpflicht in D kommen, um die RL halten zu können. taxpert Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!! "Yeah, I'm the taxman And you're working for no one but me" (The Beatles, Taxman, Revolver) |
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![]() tolledeu (29-11-2016) |
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Nachrichten in diesem Thema |
§ 6b EStG Problem? - tolledeu - 21.11.2016, 17:51
§ 6b EStG Problem? - taxpert - 29.11.2016, 11:16
RE: § 6b EStG Problem? - taxpert - 29.11.2016 13:51
RE: § 6b EStG Problem? - tolledeu - 29.11.2016, 16:21
RE: § 6b EStG Problem? - Jive - 29.11.2016, 17:02
RE: § 6b EStG Problem? - showbee - 01.12.2016, 11:16
RE: § 6b EStG Problem? - Jive - 02.12.2016, 16:27
RE: § 6b EStG Problem? - tolledeu - 05.12.2016, 10:56
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