§ 6b EStG Problem?
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21.11.2016, 17:51
Beitrag: #1
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§ 6b EStG Problem?
Hallo,
ich bekomme es nicht gelöst.... Mandant hat in 2008 ein Grundstück gekauft für 150 Tsd. und bis zum Jahre 2015 noch mal 800 Tsd. in den Bau eines Hotels/Pension investiert. Dann kam der goldene Ritter und gab ihm im März 2016 für das noch halbfertige Projekt 3,2 Mio. Verkauft...... Betriebsaufgabe im Ganzen, m.E. ja es gab nichts anderes.... Damit keine Betriebsstätte mehr!!! Nach R6b2 Abs.10 EStR Rücklage dennoch möglich. Aber er hat seinen Wohnsitz gleichzeitig von Berlin nach Spanien verlegt und er ist spanischer Staatsbürger (schon immer). Und jetzt komme ich nicht weiter... Muss ich jetzt in 2016 eine Antrag stellen auf 1/5 Steuer, weil EU-Ausländer ohne Betriebsstätte in Dt. Was ist wenn er in 2018 (Plan) ein Grundstück in Dt. wieder kauft? Bekommt er die rund 350 Tsd. € gezahlte Steuer wieder? Muss er den Antrag gar nicht stellen und wartet was passiert in 2018. (Nicht gesetzeskonform). Sollte er jetzt noch eine Betriebsstätte in Dt. gründen oder braucht er das nach der obigen Richtlinie nicht. Ich finde zu der Konstellation nichts.... „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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§ 6b EStG Problem? - tolledeu - 21.11.2016 17:51
§ 6b EStG Problem? - taxpert - 29.11.2016, 11:16
RE: § 6b EStG Problem? - taxpert - 29.11.2016, 13:51
RE: § 6b EStG Problem? - tolledeu - 29.11.2016, 16:21
RE: § 6b EStG Problem? - Jive - 29.11.2016, 17:02
RE: § 6b EStG Problem? - showbee - 01.12.2016, 11:16
RE: § 6b EStG Problem? - Jive - 02.12.2016, 16:27
RE: § 6b EStG Problem? - tolledeu - 05.12.2016, 10:56
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