Anwachsung von Gesellschaftsanteilen
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17.09.2016, 12:23
Beitrag: #10
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RE: Anwachsung von Gesellschaftsanteilen
Hm, gerade einen Willen zum Erwerb sehe ich hier überhaupt nicht. Der § 738 BGB stellt ausdrücklich nicht auf die Buchwerte ab, sondern auf die wahren Werte, die wohl den Verkehrswerten entsprechen. Es bleibt der Gesellschaft und dem Geschäftsführer schlicht nichts übrig, als dem Gesetz und dem gleich lautenden Gesellschaftsvertrag zu folgen, und die wahren Werte des Gesellschaftsvermögens im Rahmen des Auseinandersetzungsguthabens anzusetzen. Eine Entscheidung des Geschäftsführers oder der Gesellschaft, die dem Gesellschafter zugerechnet würde, kann ich nicht erkennen.
Ich würde einen Willen zum Erwerb z.B. in einer vorstellbaren, aber bestimmt nicht häufigen Konstellation erkennen wollen: Wenn nämlich die Gesellschaft aktiv auf den Gesellschafter zugeht und ihn zur Kündigung drängt. Aber wie gesagt, so häufig wird das wohl nicht vorkommen, und im Fall unseres Mandanten ist das nicht gegeben. schönen Tag noch phönix |
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