Anwachsung von Gesellschaftsanteilen
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16.09.2016, 11:01
Beitrag: #6
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RE: Anwachsung von Gesellschaftsanteilen
Die kündigenden Gesellschafter erhalten nach der Auseinandersetzungsbilanz tatsächlich mehr als ihr Kapitalkonto. Insoweit spricht das für eine entgeltliche Anschaffung, da hast du Recht. Entsprechend wird ja bereits in der "Bilanz" der Zugang in den AK durch Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens gezeigt.
Wenn aber der § 23 eine willentliche Anschaffung voraussetzen sollte (HHR), fällt die (entgeltliche) Anwachsung nicht unter die Tatbestände des § 23. An Euch erstmal vielen Dank, ich werde dann erstmal die Quellen durcharbeiten. Den Hermann/ Heuer (@ Showbee) hatte ich z.b. im Vorfeld durchgesehen, aber die von Dir genannte Stelle ist mir nicht aufgefallen. schönen Tag noch phönix |
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